
Zinsen, Öl, Inflation: Diese 3 Aktien sind defensiver aufgestellt
Öl bei fast 100 Dollar, hohe Zinsen, steigende Kosten: Welche 3 Aktien sind jetzt defensiver aufgestellt? Coca-Cola, Procter & Gamble und Mastercard im Check.
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Deutschland soll eine Aktienrente als Ergänzung zum bereits beschlossenen Altersvorsorgedepot bekommen. Das Konzept stammt aus den Vorschlägen der Rentenkommission und ist eine von insgesamt 33 Maßnahmen, um die gesetzliche Rente zu retten. Die Reform ist nach Einschätzung der Kommission dringend nötig, weil das Rentenniveau ohne Eingriff sinken würde und die Beiträge deutlich steigen müssten.
Der Grundmechanismus ist schnell erklärt: Sie und Ihr Arbeitgeber sollen künftig zusätzlich zur normalen Rentenversicherung in einen kapitalmarktorientierten Fonds einzahlen. Das Geld wird nicht im laufenden Umlageverfahren an heutige Rentner ausgezahlt, sondern für Sie angespart. Damit unterscheidet sich die Kapitalrente klar vom Altersvorsorgedepot, das freiwillig und privat ist.
Auch wenn beide Modelle mit Aktien zu tun haben, sind sie grundverschieden. Das Altersvorsorgedepot gehört zur privaten Vorsorge. Sie entscheiden allein, ob Sie es nutzen, in welche Fonds Sie investieren und wie viel Sie einzahlen. Die Kapitalrente gehört zur gesetzlichen Rente, ist also verpflichtend und an die Beitragspflicht Ihres Beschäftigungsverhältnisses gebunden.
Ein zweiter Unterschied betrifft die Steuerung: Bei der Kapitalrente fließt Ihr Geld automatisch in einen öffentlich vorgegebenen Fonds, wenn Sie keine eigene Auswahl treffen. Sie können also selbst entscheiden, aus einer vorgegebenen Auswahl wählen. Genau diese Mischung aus Pflicht und Wahlmöglichkeit macht die Kapitalrente zu einem völlig anders tickenden Baustein als das bisherige Vorsorgedepot.
Aktuell zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber zusammen 18,6 Prozent vom Bruttogehalt in die gesetzliche Rente. Für die Kapitalrente sollen mittelfristig noch einmal 2 Prozentpunkte dazukommen. Aufgeteilt wird die Mehrbelastung hälftig: 1 Prozentpunkt tragen Sie, 1 Prozentpunkt übernimmt Ihr Arbeitgeber. Bei einem Bruttoeinkommen von 52.000 Euro im Jahr sind das für Sie 520 Euro zusätzlich pro Jahr, denselben Betrag steuert Ihr Arbeitgeber bei. Insgesamt fließen also über 1.000 Euro pro Jahr in die Kapitalrente.
Damit der Einstieg nicht zu hart ausfällt, ist eine stufenweise Anhebung geplant. Im ersten Jahr (2028) sollen 0,5 Prozentpunkte zusätzlich fällig werden, im zweiten Jahr 1 Prozentpunkt, bis im Jahr 2031 die vollen 2 Prozentpunkte erreicht sind. Die Erhöhung erfolgt also in 0,5-Prozent-Schritten.
Die zusätzlichen Beiträge sollen in einen Fonds fließen und damit am Kapitalmarkt investiert werden. Drei Punkte sind dabei aus Sicht der Kommission entscheidend.
Erstens: Sie können selbst entscheiden. Aus einer vorgegebenen Auswahl an Fonds dürfen Sie wählen, wo Ihr Geld investiert wird. Tun Sie das nicht, fließt Ihr Geld automatisch in einen öffentlich vorgegebenen Fonds. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Aktienquote der Fonds hoch ist und Sie damit hohe Renditeaussichten haben.
Zweitens: Die Kosten sind gedeckelt. Die Kommission fordert Effektivkosten von maximal 0,1 Prozent pro Jahr. Das ist im Vergleich zu vielen Privatkundenfonds am Markt ausgesprochen günstig. Wer ein Depot bei einer Bank führt, kennt höhere Werte: Beim ING-Depot fällt zwar keine Depotgebühr an, dafür kostet eine Order 4,90 Euro plus 0,25 Prozent (maximal 69,90 Euro).
Drittens: Kein Umlageverfahren. Ihr Geld wird nicht an heutige Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Es bleibt Ihrem persönlichen Konto zugeordnet und wird für Sie angespart. Das unterscheidet die Kapitalrente fundamental vom bisherigen System, in dem die heutigen 18,6 Prozent vom Brutto sofort wieder als Rente ausgegeben werden.
Rechnen wir mit einem Bruttoeinkommen von 52.000 Euro, das jährlich um 2 Prozent steigt. Sie haben noch 30 Jahre bis zur Rente und beziehen die Rente ebenfalls 30 Jahre lang. In der Ansparphase unterstellen wir 6 Prozent Rendite pro Jahr, in der Entnahmephase 3 Prozent pro Jahr. Damit landen Sie zu Rentenbeginn bei rund 97.000 Euro gebildetem Kapital. Das reicht für eine Bruttorente von etwa 182 Euro pro Monat, und zwar bereits in heutiger Kaufkraft, also inflationsbereinigt.
Werfen wir einen Blick auf die Bandbreite: Bei nur 20 Jahren Ansparphase schmilzt das Ergebnis. Dann kommen aus der Kapitalrente noch 95 Euro pro Monat brutto heraus, statt 182 Euro. Der Effekt bleibt aber positiv, wie der nächste Vergleich zeigt.
Die spannende Gegenfrage: Was wäre, wenn die zusätzlichen 2 Prozent einfach ins bestehende Umlagesystem fließen würden? In derselben Beispielrechnung würde das Ihre Rente in heutiger Kaufkraft nur um etwa 120 Euro pro Monat erhöhen, bei einer angenommenen jährlichen Rentensteigerung von 1,7 Prozent. Die Kapitalrente schlägt diesen Wert klar: Sie liefert etwa 50 Prozent mehr Rente pro Monat.
Auch bei kürzerer Ansparphase bleibt die Kapitalrente vorne: 95 Euro pro Monat aus der Kapitalrente stehen 80 Euro pro Monat aus der normalen Rente gegenüber. Der Vorteil schmilzt, verschwindet aber nicht.
| Beispiel | Kapitalrente (brutto/Monat) | Umlagesystem (brutto/Monat) |
|---|---|---|
| 30 Jahre Ansparphase | etwa 182 Euro | etwa 120 Euro |
| 20 Jahre Ansparphase | 95 Euro | 80 Euro |
Die Extrabeiträge zur Kapitalrente fehlen Ihnen im Nettoeinkommen. Bei 52.000 Euro Jahresbrutto wären das rund 30 Euro netto im Monat. Die Frage ist berechtigt: Können Sie das Geld nicht einfach selbst in einen Aktien-ETF-Sparplan stecken? Unsere Rechnung zeigt: eher nicht.
Erhöhen Sie die 30 Euro monatliche Sparrate jährlich um 2 Prozent und erzielen 6 Prozent Jahresrendite, kommen Sie nach 30 Jahren auf etwa 36.000 Euro brutto. Das sind rund 60.000 Euro weniger als das gebildete Kapital in der Kapitalrente. Der Grund ist zweifach: Erstens sind 30 Euro im Monat eine kleine Sparrate, und zweitens legt Ihr Arbeitgeber bei der Kapitalrente noch einmal denselben Beitrag obendrauf. Bei einem normalen ETF-Depot fehlt dieser Zuschuss. Sie haben also entweder 100 Prozent Zuschuss oder Sie haben ihn nicht.
182 Euro pro Monat brutto klingen zunächst nicht nach besonders viel. In der Presse kursieren teils deutlich höhere Werte, etwa aus Berechnungen des ZEW-Instituts für die Kommission. Ein richtig oder falsch gibt es hier nicht, es geht um die Annahmen und die Rechenweise. Wir sind bewusst eher vorsichtig kalkuliert, unter anderem mit einer langen Rentenphase von 30 Jahren.
Dreht man an den Stellschrauben (Rendite Ansparphase 6,4 statt 6 Prozent, Entnahmephase 4 statt 3 Prozent und nur 20 Jahre Rentenbezug), steigen die Werte deutlich. Wie hoch genau, ist im Faktenblock dieser Rechnung offengelassen. Klar ist: Je jünger Sie starten, je höher die Rendite und je kürzer die Rentenphase, desto mehr wirft die Kapitalrente ab.
Haben Sie nicht mehr lange bis zur Rente, kann sich Ihr investiertes Geld nicht mehr lange genug vermehren. Damit Sie durch die Reform keinen Nachteil haben, ist eine Übergangsregelung geplant. Sie betrifft Jahrgänge, die bis etwa Mitte der 2040er Jahre in Rente gehen. Wie genau die Übergangsformel aussieht, ist im Faktenblock nicht weiter ausgeführt.
Wichtig ist die Logik dahinter: Wer wenig Zeit zum Ansparen hat, soll nicht schlechter gestellt werden als ohne die Reform. Das senkt den Druck für ältere Beschäftigte, sich gegen die Reform zu stellen, und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kapitalrente vor allem für Jüngere ihren vollen Effekt entfaltet.
Die Aktienrente ist kein Selbstläufer, aber in allen durchgerechneten Beispielen die bessere Wahl gegenüber dem Status quo. Sie kostet Sie und Ihren Arbeitgeber jeweils 1 Prozentpunkt extra, bringt im 30-Jahre-Beispiel aber rund 50 Prozent mehr Rente pro Monat als das Umlagesystem. Selbst gegenüber einem eigenen ETF-Sparplan gewinnt sie, weil Ihr Arbeitgeber denselben Betrag drauflegt und die Fondskosten auf 0,1 Prozent pro Jahr gedeckelt sind.
Offen bleibt, wie die Reform konkret für Jahrgänge kurz vor der Rente ausgestaltet wird und welche Fondsauswahl am Ende zugelassen wird. Wer jung ist und lange durchhalten kann, profitiert am meisten. Wer kurz vor der Rente steht, fängt die Reform über die geplante Übergangsregelung auf.
F: Ist die Aktienrente dasselbe wie das Altersvorsorgedepot?
A: Nein. Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig und gehört zur privaten Vorsorge. Die Kapitalrente gehört zur gesetzlichen Rente und ist verpflichtend.
F: Wer zahlt die 2 Prozent zusätzlich?
A: Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich die Mehrbelastung. Auf jeden entfällt 1 Prozentpunkt vom Bruttogehalt.
F: Wie viel mehr Rente bringt die Kapitalrente gegenüber dem Umlagesystem?
A: In unserem 30-Jahre-Beispiel etwa 50 Prozent mehr pro Monat, bei 20 Jahren Ansparphase bleibt ein kleinerer Vorteil.
F: Kann ich die Fonds selbst aussuchen?
A: Ja, aus einer vorgegebenen Auswahl. Wenn Sie nichts wählen, fließt Ihr Geld in einen öffentlich vorgegebenen Fonds.
F: Was passiert mit Menschen, die bald in Rente gehen?
A: Für Jahrgänge bis etwa Mitte der 2040er Jahre ist eine Übergangsregelung geplant, die Nachteile durch kurze Ansparzeit ausgleichen soll.
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig und gehört zur privaten Vorsorge. Die Kapitalrente gehört zur gesetzlichen Rente und ist verpflichtend.
Sie und Ihr Arbeitgeber teilen sich die Mehrbelastung. Auf jeden entfällt 1 Prozentpunkt vom Bruttogehalt.
In unserem 30-Jahre-Beispiel etwa 50 Prozent mehr pro Monat, bei 20 Jahren Ansparphase bleibt ein kleinerer Vorteil.
Ja, aus einer vorgegebenen Auswahl. Wenn Sie nichts wählen, fließt Ihr Geld in einen öffentlich vorgegebenen Fonds.
Für Jahrgänge bis etwa Mitte der 2040er Jahre ist eine Übergangsregelung geplant, die Nachteile durch kurze Ansparzeit ausgleichen soll.
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